FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Ich möchte für die Berichterstattung in meinem Medium gerne ein aktuelles Foto eines im Bau befindlichen Gebäudes kaufen. Diese Website listet aber nur bereits abgeschlossene Bauprojekte,
deren Entstehung dokumentiert wurde, auf. Wie kann ich herausfinden, ob Bilder vorhanden sind?
Bei noch nicht abgeschlossenen Bauprojekten ist eine Lizenzierung von Bildern für die Verwendung in Medien in der Regel möglich, wenn es sich um Grossprojekte handelt. Bitte senden Sie via
Kontaktformular eine Mail an den Betreiber von Staedtainario. Sie werden so bald wie möglich Antwort erhalten, ob Fotos vom entsprechenden Projekt zur Verfügung stehen. Beachten Sie bitte, dass
die Bilder nach Beendigung der Bauphase unabhängig von einer bereits erfolgten medienseitigen Verwendung Teil des regulären Staedtainario-Bilderpools werden.
Weshalb werden laufende Bauprojekte in der Regel nicht in der Liste geführt?
Das Projekt Staedtainario versteht sich nicht als Konkurrenz zu Dienstleistern, die der Bekanntmachung oder Vermarktung von neu erstellten Immobilien dienen, sondern als bleibende Bilder- und
Datenquelle, welche unter anderem die Baugeschichte von Gebäuden, Siedlungen, Verkehrs-Infrastrukturanlagen, Stadtquartieren und suburbanen Zentren erschliesst. Deshalb wird ab
Dokumentierungsbeginn bei aktuellen Bauprojekten in der Regel zwei Kalenderjahre zugewartet, bis das entsprechende Bauwerk in der Liste erscheint. Dies hat auch den Vorteil, dass
Staedtainario-Bildmedien nicht für Sabotage oder Diebstahl auf der Baustelle missbraucht werden können. Falls Sie jedoch für Medienzwecke Fotos eines in Ausführung begriffenen Bauprojektes
benötigen, wechseln Sie bitte zur obigen Frage/Antwort.
Welche Bau-Informationen können angefragt werden?
Durch die Dokumentierung im Projekt Staedtainario sammeln sich Informationen über Bauprojekte an, die während der Bauzeit von öffentlichem Grund aus ablesbar waren. Diese Fakten sowie die bei
Reisen und journalistischer Tätigkeit des Betreibers erworbenen Kenntnisse sollen redaktionellen, kulturellen und privaten Zwecken auf Anfrage zur Verfügung stehen. Da sie jeweils zuerst
aufbereitet werden müssen, wird bei einem getätigten Auftrag das Ergebnis in der Regel innerhalb von 2-4 Arbeitstagen in schriftlicher Form zugesandt. Bezahlt wird dabei nur für effektiv
erhaltene Antworten.
Beispiele für Fragen:
-Welche konstruktiven Merkmale weist das Bauwerk auf (z.B. Stahlskelettkonstruktion, Beton-Elementbau, Ortbeton-Konstruktion, Transportbeton-Konstruktion,
Spritzbeton-Konstruktion, Ziegel-Massivbau, Holzbau, Lehmbau)?
-Von wem stammt der Entwurf für das Bauwerk?
-Welche anderen Bauten hat derselbe Architekt entworfen (Auswahl)?
-Welche Hochbau-Unternehmen, Zimmereien, Dachdeckerbetriebe, etc. haben am Bau mitgewirkt?
-Wer waren die Lieferanten der Baumaterialien (inklusive Fenster, Türen, Dächer, Balkonbrüstungen, etc.)?
-Welche Baugeräte (Turmdrehkrane, Mobil- und Raupenkrane, Bagger, Spezialtiefbau-Maschinen, Beton-Anlagen, etc.) wurden eingesetzt?
-Wie lauten die Leistungsdaten und Abmessungen dieser Geräte? Welcher Hersteller hat sie in welchem Zeitraum produziert? Gab es Vorgänger- und Nachfolgemodelle? (Das
Projekt Staedtainario hat vor allem im Kranbereich Zugang zu alten Prospektinformationen. Bei einer Auskunft, die auf Angaben aus alten Prospekten beruht, wird die Quelle selbstverständlich
deklariert.)
-Bei welchen anderen (ev. prominenten) Bauprojekten waren dieselben Maschinen im Einsatz?
-Werden diese Geräte auch heute noch eingesetzt?
-Konnte man Wohnungen, Ladenlokale, Büro- oder Gastronomieflächen mieten bzw. kaufen? Welches waren die Kontaktadressen?
-Welche Läden/Gastronomiebetriebe befanden sich ursprünglich im Gebäude (aus dem öffentlichen Raum heraus erkennbar)?
-Wann begannen die Bauarbeiten, wann waren sie abgeschlossen? (Ev. auch Zeitangaben über einzelne Bauetappen)
-Was befand sich vorher an der Stelle?
-Gibt es andernorts ähnliche Bauwerke? (Auch relevant für die architekturgeschichtliche Einordnung. Falls dem Betreiber des Projekts Staedtainario Beispiele bekannt
sind, die (noch) nicht auf den Fotos des Projekts erfasst sind, kann trotzdem auch auf diese verwiesen werden.)
-Wo gibt es für mich relevante Beispiele von Gebäuden (von einer bestimmten Form, Machart, mit bestimmten Eigenschaften)? Falls der Architekt des Baus/Umbaus nicht
bekannt ist, kann der Betreiber von Staedtainario im Auftrag zusätzliche Recherchen vornehmen. Für diese muss ein vorher vereinbarter Aufpreis verrechnet werden.
-Bei Kran- und Baumaschinen-Einsätzen: Welche Unternehmen haben sie geplant bzw. ausgeführt?
-Bei Verkehrsmitteln: In welchen anderen Städten sind oder waren gleichartige Fahrzeuge im Einsatz?
Zusätzliche Hinweise zu den Bau-Informationen:
Bei den Informationen über Bauherren wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes folgendermassen verfahren: Ist der Bauherr ein allgemein bekanntes Unternehmen,
wird der Name bekanntgegeben. Handelt es sich beim Bauherrn um ein in der Oeffentlichkeit weniger bekanntes Unternehmen, wird die Branche und die Herkunfts-Region (z.B. Grossraum Basel)
bekanntgegeben. Figuriert eine Privatperson als Bauherr, wird „Privatperson“ angegeben. In den beiden letztgenannten Fällen kann der Betreiber von Staedtainario auf Wunsch Kontakt mit dem
Bauherrn/der Bauherrin aufnehmen und ihn/sie nach seinem/ihrem Einverständnis für eine Herausgabe des Namens fragen. Bei Anfragen, die kleine Handwerksbetriebe oder selbständige
Ingenieure/Spezialisten betreffen, wird zu deren Schutz ebenfalls vor Vermittlung des Namens Kontakt aufgenommen, sofern die Adresse noch erreichbar bzw. eine neue eruierbar ist. Dies kann im
Einzelfall auch Enttäuschungen vorbeugen, wenn beispielsweise der gesuchte Handwerker gar nicht mehr für die gewünschte Tätigkeit zur Verfügung steht. Die Namen der während der Bauzeit am
Bauplatz publizierten Vermarktungs- oder Vermietunternehmen/Hausverwaltungen werden ohne Einschränkung herausgegeben.
Bei obgenannten Regelungen handelt es sich um freiwillige Beschränkungen, die sich der Betreiber von Staedtainario unter Berücksichtigung von Ueberlegungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes selbst auferlegt hat. Die Abwägung, ob ein Unternehmen als allgemein bekannt anzusehen ist, obliegt dem Betreiber des Projekts Staedtainario. Es ist weder Zweck noch Absicht dieses Projekts, Personen oder Unternehmen im Krisenfall der Oeffentlichkeit „auszuliefern“, indem etwa Namen von Bauverantwortlichen nach Unglücksfällen den Medien zur Verfügung gestellt werden. Deshalb wird die Auskunfts-Dienstleistung gesperrt, sobald ein Unglücksfall oder ein Verbrechen vorliegt, das mit dem betreffenden Bauwerk in Verbindung steht und dem Betreiber von Staedtainario bekannt wird. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Betreiber rechtzeitig von einem bestimmten Vorfall Kenntnis erlangt. Auch kann der Inhaber des Projekts Staedtainario keine Haftung dafür übernehmen, dass Bezüger von Informationen und /oder Bildmaterial dieses unter Umständen auch für Zwecke verwenden, die nicht im Sinne des Betreibers dieser Dienstleistung sind.
Woher stammen die Informationen zu den Bauprojekten, die ich ich als Nutzer des Projekts Staedtainario beziehen kann?
Diese Informationen werden dem Bilderbestand von Staedtainario entnommen. Es werden (mit Ausnahme von autorisierten Architektennamen, die auch aus Belegen der Architekten stammen können) nur
Informationen verwendet, die während der Bauzeit aus Strassenperspektive für jedermann problemlos sichtbar waren. Im Gegensatz zum Bereich Fotolizenzierung/Bildmedien können beim Auskunftsdienst
unter Umständen auch auf Fotos basierende Angaben gemacht werden, denen alte Prospekte zugrunde liegen (sofern die Bilder die Strassenperspektive zeigen oder die Information, die aus den Fotos
herausgelesen werden kann, zum Zeitpunkt der Aufnahme auch aus Strassenperspektive sichtbar gewesen wäre). Die Fotos selbst respektive die Prospekte dürfen wegen des Copyrights nicht gezeigt
werden. Bei der Verwendung von Bildern und altem Prospektmaterial im Auskunftsdienst wird als Deklaration der Informationsquelle beispielsweise "Foto von der Baustelle, Mai 1988" oder "Prospekt
Firma xy aus dem Jahr xy" angegeben.
Ich würde dem Projekt Staedtainario gerne alte Aufnahmen aus meinem Archiv zur Verfügung stellen, möchte die Papierbilder aber nicht aus der Hand geben, und zum selber Scannen bin ich
nicht ausgerüstet.
Bitte nehmen Sie mit dem Betreiber von Staedtainario Kontakt auf. Alte Aufnahmen sind für das Projekt besonders wertvoll, und Papierfotos können problemlos in Ihren Räumlichkeiten mit Hilfe von
mitgebrachter Ausrüstung gescannt werden.
Wir möchten gerne als Unternehmen Bilder aus unserem Archiv zur Verfügung stellen. In den Bedingungen des Staedtainario-Projekts ist aber festgelegt, dass in den Publikationen lediglich
die Namen der Fotografen (die auch alleine für eine eventuelle Bildverwertung entschädigt werden) als Bildquelle erscheinen. Fällt somit nicht der Werbeeffekt für unsere Firma
dahin?
Es ist laut Gesetz so, dass die Bildrechte automatisch bei der Person des Fotografen/der Fotografin liegen, selbst wenn er oder sie die Fotos im Auftrag eines Unternehmens angefertigt hat.
Deshalb legt der Staedtainario-Betreiber den Fokus bei der Deklaration auf die Urheber der Bilder und lässt sich per Formular auch bestätigen, dass die Entschädigungen bei einer Verwertung des
Bildmaterials ausschliesslich diesen zugutekommen. Trotzdem lohnt es sich für Unternehmen, ihre Fotos zur Verfügung zu stellen: Waren Sie beispielsweise als Hochbaufirma in das Bauprojekt
involviert, werden auf den Bildern wahrscheinlich Krane oder andere Grossgeräte zu sehen sein, die Ihr Logo tragen. Der zweifache positive Effekt daraus: Ihr Logo wird von den Benutzern der
eventuell daraus entstehenden Bildmedien gesehen, und die Information über Ihre Beteiligung am Bauprojekt steht ab sofort auch dem Bau-Auskunftsdienst des Projekts Staedtainario zur
Verfügung.
Ich bin im Besitz von Fotos, die für das Projekt Staedtainario in Bezug auf die Bau-Informationsdienstleistung interessant wären, die aber nicht veröffentlicht werden
sollen.
Gerne nimmt der Betreiber von Staedtainario diese Bilder für seine Informationsdienstleistungen entgegen und verwendet sie ausschliesslich für die vereinbarten Zwecke. Bitte beachten Sie, dass
für die Verwendung im Auskunftsdienst keine Entschädigungen an Bildurheber bezahlt werden können. Als Deklaration der Informationsquelle wird beispielsweise "Privatfoto von der Baustelle am
01.05.05" angegeben. Die Auflagen bezüglich Panoramafreiheit müssen auch für die Verwendung im Auskunftsdienst erfüllt sein (Detailinfos siehe Rubrik AGB). Das Formular zu Herkunft und Verwendung
der Bilder ist ebenfalls auszufüllen und der Fotosendung beizulegen.
In meiner Sammlung befinden sich Baubilder von Gebäuden, die inzwischen wieder abgerissen worden sind. Sind diese Fotos für das Projekt Staedtainario noch von Interesse?
Ja, auf jeden Fall. Es ist nicht entscheidend, ob das dokumentierte Bauwerk noch steht. Bereits der Slogan „Zeitfenster zur baulichen Entwicklung“ im Logo macht deutlich, dass das Projekt
Staedtainario auch die Geschichte des Bauplatzes/Ortes erschliessen möchte. Daher sind beispielsweise auch Bilder vom Abriss früherer Bebauung höchst willkommen.
Wie steht es mit Bildern, die ausschliesslich Baugeräte (Bagger, Krane, etc.) zeigen, kann ich diese ebenfalls einreichen?
Ja, solche Fotos sind beim Projekt Staedtainario ebenfalls sehr willkommen, unabhängig davon, ob die Firmen, die mit diesen Geräten gearbeitet haben respektive diese herstellten, noch existieren.
Falls das konkrete Bauprojekt sowie das Aufnahmejahr bekannt sind, wird darum gebeten, diese Angaben unbedingt mitzuliefern. Gerade die Bilder von Turmdrehkranen könnten für künftige
Visualisierungen, welche den Aufbau einer Stadt über mehrere Jahrzehnte darstellen oder die Phalanx aller jemals eingesetzten Krane in einer Stadtsilhouette realistisch wiedergeben sollen, von
grossem Nutzen sein. Das Gleiche gilt für die Herstellung von eigenen Bildmedien über Baumaschinen.
Ich habe an der Realisierung eines Bauvorhabens mitgewirkt, und mein/ unser Name war am Gerüst angeschlagen. Kann ich auch ohne Foto bewirken, dass ich in die Informations-Datenbank des
Projekts Staedtainario aufgenommen werde?
Die Informationsdienstleistung zu Bauprojekten fusst auf Informationen, die während der Bauzeit eines Projekts fotografisch aus dem öffentlichen Raum heraus festgehalten wurden. Deshalb kann Ihr
Name/ Ihr Unternehmen ohne entsprechendes Fotomaterial leider nicht in den Informationspool aufgenommen werden. Eine Ausnahme gibt es bei Architekten: Können diese durch die Vorlage von
Bauplänen, Dokumenten, etc. belegen, dass sie Urheber des auf den Fotos dokumentierten Gebäudes sind, gelangen sie auch ohne "Foto-Nachweis" in das Namensarchiv des Projekts Staedtainario.
Werden die Bilder, die ich einreiche, auf der Website als Vorschau gezeigt?
Nein, als Miniaturen gezeigt werden ausschliesslich Fotos, die vom Betreiber dieser Internetpräsenz selbst angefertigt wurden. Auch bei einer Kaufanfrage werden dem Interessenten erst dann
Beispielbilder (in verkleinerter Auflösung und mit Copyright-Stempel versehen) gesendet, wenn dies mit dem Bildlieferanten zuvor abgesprochen worden ist.
Was muss ich tun, um zu verhindern, dass meine eingereichten Bilder an Medien verkauft werden, die dann eventuell in einem negativen Kontext über mein Bauprojekt berichten?
Beim Verkauf (Lizenzierung) der von Drittparteien beigesteuerten Bilder an Medien geht der Betreiber von Staedtainario grundsätzlich so vor, dass der Lizenzenverkauf erst nach Rücksprache mit den
Bildrechte-Inhabern zustandekommt. Sie als Bildlieferant entscheiden also selber darüber, ob Ihr Foto für den beabsichtigten Zweck verwendet werden darf. Werden Copyright-geschützte Bilder aus
einem von Staedtainario gelieferten Fotobuch oder sonstigen Produkt widerrechtlich kopiert und einem Medium/ mehreren Medien zur illegalen Verwendung zugeführt, kann dies rechtliche Konsequenzen
für die verantwortliche Person nach sich ziehen.
Welches Foto wird bei einem Kundenauftrag ausgewählt, wenn zwei Bildlieferanten praktisch identische Fotos geliefert haben?
Sind die Bilder in jeder Hinsicht gleichwertig, wird dasjenige ausgewählt, das dem Projekt Staedtainario zuerst geliefert worden ist. Ueber die Gleichwertigkeit im konkreten Kontext entscheidet
der Betreiber des Dokumentationsprojekts.
Wie sollten die Bilder beschaffen sein, die man einreicht?
Die Bilder sollten in bestmöglicher Auflösung auf CD-ROM oder Memory Stick eingereicht werden (wenn immer möglich im JPEG-Format). Wenn verschiedene Bauprojekte durch die Fotos dokumentiert
werden, bitte Ordner erstellen. Wichtig ist eine möglichst genaue Bezeichnung des Bauwerks/ des Standorts und seiner Adresse sowie die Nennung des Aufnahmedatums. Falls eine Rücksendung des
Datenträgers oder des zu scannenden Papierbilds gewünscht wird, bitte ein frankiertes und an sich selbst adressiertes Kuvert beilegen. Zu den Fotoinhalten: Willkommen sind alle Bilder, die
grössere, ab etwa 1950 errichtete Gebäude, Siedlungen, Einkaufszentren, Sportstadien, markante Bauwerke oder ganze Stadträume in verschiedenen Bauphasen oder in verschiedenen Phasen ihrer
Existenz zeigen. Daneben sind Fotos erwünscht, die den öffentlichen Raum im Kontext seiner baulichen und gesellschaftlichen Entwicklung wiedergeben (z.B. auch der Baufortschritt oder der
vergangene Zustand von Verkehrswegen, Fussgängerzonen, Plätzen (ev. mit Gastronomie), Kreuzungen, Brücken, Tunnelportalen). Ebenfalls gesucht sind Bilder von Baumaschinen im Einsatz (idealerweise
mit genauer Bezeichnung des Einsatzortes und -jahres), von Bautafeln und -reklamen sowie von städtischen Verkehrsmitteln (Stadt- und Strassenbahnen, Stadtbusse, Schiffe). Um den Bestimmungen der
Panoramafreiheit zu entsprechen, müssen die Bilder aus dem öffentlichen Raum heraus aufgenommen sein (Detailinfos hierzu siehe Rubrik AGB).