Datenschutz im Dokumentationsprojekt

Der Betreiber von Staedtainario ist bestrebt, die Weitergabe von personenbezogenen Daten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der schöpferischen Mitwirkung an Bauprojekten stehen, auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu tragen unter anderem folgende Massnahmen bei:

-Es werden für die Dienstleistungen Bildlizenzierung, Fotobuch, Poster, etc. nur Fotos verwendet, die unter den Voraussetzungen der Panoramafreiheit entstanden sind (vergleiche „Bedingungen für Fotobeiträge). Ausnahmen können bei Fotos gemacht werden, die von den damaligen Bauherren selbst zur Verfügung gestellt werden (unter der Voraussetzung, dass auch der Architekt sein Einverständnis zur Veröffentlichung gibt). Aehnliches gilt für Bilder die in nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Erwerb eines Tickets) öffentlich zugänglichen, in Privatbesitz befindlichen Anlagen wie etwa Zoologischen Gärten erstellt worden sind, sofern die Bilder entweder von den Grundstückseigentümern selbst zur Verfügung gestellt wurden, oder diese ihr schriftliches Einverständnis für die Bearbeitung und/oder Veröffentlichung gegeben haben. Dem Projekt Staedtainario zur Verfügung gestellte Bilder, welche die Bedingungen der Panoramafreiheit nicht erfüllen, weil sie beispielsweise von einem Kran aus aufgenommen wurden, können für die Auskunfts-Dienstleistung herangezogen werden, sofern die gewonnenen Informationen zum Zeitpunkt der Aufnahme auch aus Strassenperspektive einsehbar gewesen wären.

 

-Autokennzeichen und Gesichter werden auf den Bildern vor der Verwendung in Fotobüchern, Postern, etc. oder der Weitergabe an Medien soweit möglich unkenntlich gemacht. Dasselbe gilt für die Hausnummern von kleineren Mehrfamilienhäusern. Damit diese Nummern auch in der Liste der dokumentierten Bauprojekte nicht genannt werden müssen, kommen Beschreibungen (beispielsweise der Architektur) für eine zweifelsfreie Identifizierung zur Anwendung.

-Regelwidriges Verhalten auf Baustellen (z.B. Unterlassung von Sicherheitsvorkehrungen) wird auf den Bildern wenn möglich nicht gezeigt.

-Es werden keine Informationen zu Kunden oder Bildlieferanten weitergegeben. Ausnahme: Nennung des Fotografen auf dem Fotoprodukt, sofern dieser bei der Einverständnis-Anfrage für den konkreten Verwendungszweck der Nennung zugestimmt hat. Bei der Verwendung von Bildern für den Auskunftsdienst wird als Deklaration der Informationsquelle beispielsweise "Privatfoto von der Baustelle am 01.05.05" angegeben. Im Falle der Verwendung eines alten Prospektfotos wird "Prospekt Firma xy aus dem Jahr xy" angegeben. Ein solches Prospektfoto mit unbekanntem Urheber kann ausschliesslich für den Auskunftsdienst herangezogen werden, und nur, wenn es entweder die Strassenperspektive zeigt, oder die Information, die aus dem Bild herausgelesen werden kann, zum Zeitpunkt der Aufnahme auch aus Strassenperspektive sichtbar gewesen wäre.

-Bei den Informationen über Bauherren im Bau-Auskunftsdienst wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes folgendermassen verfahren: Figuriert als Bauherr ein allgemein bekanntes Unternehmen, wird der Name bekanntgegeben. Handelt es sich beim Bauherrn um ein in der Oeffentlichkeit wenig bekanntes Unternehmen, wird die Branche bekanntgegeben. Figuriert eine Privatperson als Bauherr, wird „Privatperson“ angegeben. In den beiden letztgenannten Fällen kann der Betreiber von Staedtainario auf Wunsch Kontakt mit dem Bauherrn/der Bauherrin aufnehmen und ihn/sie nach seinem/ihrem Einverständnis für eine Herausgabe des Namens fragen. (Vergleiche Rubrik FAQ unter dem Stichwort „Welche Bau-Informationen können angefragt werden“).

-Bei Anfragen, die kleine Handwerksbetriebe oder selbständige Ingenieure/Spezialisten betreffen, wird zu deren Schutz ebenfalls vor Vermittlung des Namens Kontakt aufgenommen, sofern die Adresse mit den gängigen Hilfsmitteln noch eruierbar ist. Dies kann im Einzelfall auch Enttäuschungen vorbeugen, wenn beispielsweise der gesuchte Handwerker gar nicht mehr für die gewünschte Tätigkeit zur Verfügung steht.

 

-Die Namen der Architekten werden in den Fotobüchern sowie verwandten Bildmedien genannt, sofern sie dem Betreiber dieses Dokumentationsprojekts bekannt sind und die fertiggestellten architektonischen Werke als Hauptmotive von Abbildungen erscheinen.

-Bei Unglücksfällen (z.B. Dacheinsturz bei einer Schwimmhalle) oder Verbrechen, die in Zusammenhang mit einem auf Staedtainario dokumentierten Bauprojekt stehen, wird der Auskunftsdienst für das entsprechende Bauwerk vorübergehend gesperrt, sobald der Betreiber von Staedtainario Kenntnis vom Vorfall erlangt. Es soll dadurch verhindert werden, dass mit Hilfe der Staedtainario-Dienstleistung verantwortliche Personen in den Medien vorverurteilt oder blossgestellt werden.

-Fragen, die erkennbar darauf angelegt sein könnten, besonders verletzliche Gebäudeteile ausfindig zu machen, werden im Auskunftsdienst aus Sicherheitsgründen nicht beantwortet (Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen).

Es werden im Bau-Auskunftsdienst des Projekts Staedtainario nur Daten bearbeitet, die von den entsprechenden Unternehmen oder Fachpersonen schon einmal öffentlich gemacht wurden (durch Sichtbarmachen der Information am Bauplatz), ohne deren Bearbeitung ausdrücklich untersagt zu haben (Schweizerisches Bundesgesetz über den Datenschutz, Art. 4 VDSG, lit. d). Deshalb (und auch aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Datenquelle um eine Fotosammlung und nicht um eine eigentliche Datenbank handelt) konnte auf eine Anmeldung als Datensammlung bei der schweizerischen Datenschutzbehörde (Eidgenössischer Datenschutz- und Oeffentlichkeitsbeauftragter) verzichtet werden.